Brutto-Netto-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt für 2026 – mit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und allen Sozialabgaben. Basierend auf dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen.
Aufschlüsselung (pro Monat)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttogehalt | – |
| Lohnsteuer | – |
| Solidaritätszuschlag | – |
| Kirchensteuer | – |
| Rentenversicherung (AN) | – |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | – |
| Krankenversicherung (AN) | – |
| Pflegeversicherung (AN) | – |
| Sozialabgaben gesamt | – |
| Netto | – |
Arbeitgeberkosten
Neben Ihrem Bruttogehalt zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Die tatsächlichen Personalkosten liegen daher höher als Ihr Bruttogehalt:
| Arbeitgeberkosten pro Monat | – |
| Arbeitgeberkosten pro Jahr | – |
Hinweis: Dieser Rechner bildet die gesetzliche Krankenversicherung nach dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der Finanzen ab. Er dient der ersten Orientierung und ersetzt keine verbindliche Berechnung durch Ihren Arbeitgeber, Ihr Lohnbüro oder das Finanzamt. Privat Krankenversicherte, Sonderfälle (z. B. Kurzarbeit, geringfügige Beschäftigung, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte) und Umlagen (U1/U2, Insolvenzgeldumlage) werden nicht berücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wie berechnet sich das Nettogehalt in Deutschland?
Vom Bruttogehalt werden zunächst die Lohnsteuer und ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgezogen, danach die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Was übrig bleibt, ist das Nettogehalt, das auf Ihr Konto überwiesen wird.
Sozialabgaben 2026 im Überblick
| Versicherung | Gesamtsatz | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (+ Zu-/Abschläge) |
Beitragsbemessungsgrenzen 2026: 101.400 € p. a. (Renten-/Arbeitslosenversicherung), 69.750 € p. a. (Kranken-/Pflegeversicherung).
Häufige Fragen
- Warum weicht mein tatsächliches Netto von der Lohnabrechnung ab?
- Der Rechner bildet den gesetzlich versicherten Regelfall ab. Individuell eingetragene ELStAM-Freibeträge, Sachbezüge wie ein Dienstwagen, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, Kurzarbeit oder eine zweite Beschäftigung verändern das Ergebnis. Verbindlich ist immer die Abrechnung Ihres Arbeitgebers.
- Welche Steuerklassenkombination ist für Ehepaare die richtige?
- Die Jahressteuer ist in jeder Kombination gleich hoch – IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor verteilen sie nur unterschiedlich über das Jahr. III/V bringt dem höheren Einkommen monatlich mehr netto, endet aber häufig in einer Nachzahlung. Die Einkommensteuererklärung gleicht die Differenz in jedem Fall wieder aus.
- Was ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?
- Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Der Rechner ist auf den durchschnittlichen Satz von 2,9 % für 2026 voreingestellt; Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihn je zur Hälfte. Ihren tatsächlichen Satz nennt Ihre Kasse – zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen mehrere hundert Euro im Jahr.
- Wie hoch ist die Kirchensteuer?
- 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen übrigen Bundesländern. Bemessungsgrundlage ist also nicht das Bruttogehalt, sondern die bereits berechnete Lohnsteuer. Bei einem Kirchenaustritt entfällt sie ab dem Folgemonat.
- Rechnet der Rechner auch mit privater Krankenversicherung?
- Nein. PKV-Beiträge hängen von Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab und lassen sich nicht pauschal berechnen. Der Rechner geht durchgehend von gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung aus.
Quellen und weiterführende Links
- BMF-Lohn- und Einkommensteuerrechner Der amtliche Rechner des Bundesministeriums der Finanzen. Er folgt demselben Programmablaufplan wie dieser Rechner und eignet sich als Gegenprobe.
- § 32a EStG Der Einkommensteuertarif im Wortlaut: Grundfreibetrag, Progressionszonen und Spitzensteuersatz.
- § 39b EStG Regelt, wie der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn einbehält.
- § 38b EStG Definiert die sechs Steuerklassen und wem welche zusteht.
- § 241 SGB V Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 %.
- GKV-Spitzenverband Übersicht der kassenindividuellen Zusatzbeiträge – hier finden Sie den Satz Ihrer eigenen Krankenkasse.
- Deutsche Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen der Sozialversicherung, jährlich aktualisiert.
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