Selbstständigen-Rechner Österreich 2026
Was bleibt vom Gewinn? Berechnen Sie SVS-Beiträge (GSVG), Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 und den Gewinnfreibetrag – für Gewerbetreibende und neue Selbstständige.
Vom Gewinn zum Netto (pro Jahr)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn vor SVS & Steuer | – |
| SVS-Beitragsgrundlage | – |
| SVS Krankenversicherung (6,8 %) | – |
| SVS Pensionsversicherung (18,5 %) | – |
| SVS Selbständigenvorsorge (1,53 %) | – |
| SVS Unfallversicherung (fix) | – |
| SVS-Beiträge gesamt | – |
| Gewinn nach SVS | – |
| Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag) | – |
| Zu versteuerndes Einkommen | – |
| Familienbonus Plus | – |
| Einkommensteuer | – |
| Netto pro Jahr | – |
| Ø Netto pro Monat | – |
Belastung im Überblick
| SVS-Beiträge in % vom Gewinn | – |
| Einkommensteuer in % vom Gewinn | – |
| Abgabenquote gesamt | – |
| Grenzsteuersatz | – |
Hinweis: Orientierungsrechnung, keine Steuerberatung. Abgebildet ist die Pflichtversicherung nach dem GSVG (SVS) mit KV 6,8 %, PV 18,5 %, Selbständigenvorsorge 1,53 % und fixer Unfallversicherung, zwischen Mindest- (6.613,20 €/Jahr) und Höchstbeitragsgrundlage (97.020 €/Jahr), sowie die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 mit Grundfreibetrag. Nicht berücksichtigt: Umsatzsteuer, investitionsbedingter Gewinnfreibetrag, Sonderausgaben, Pauschalierung, die reduzierte vorläufige Beitragsgrundlage der ersten drei Jahre, die Versicherungsgrenze für neue Selbstständige sowie eigene Kammersysteme (Ärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker). Alle Angaben ohne Gewähr.
Was bleibt vom Gewinn als Selbstständige:r in Österreich?
Anders als bei Angestellten gibt es kein Brutto: Ausgangspunkt ist der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Davon gehen die SVS-Beiträge und die Einkommensteuer ab. Die SVS-Beiträge sind selbst Betriebsausgaben und senken damit das steuerpflichtige Einkommen.
SVS-Beiträge 2026 (GSVG)
| Beitrag | Satz |
|---|---|
| Pensionsversicherung | 18,5 % |
| Krankenversicherung | 6,8 % |
| Selbständigenvorsorge | 1,53 % |
| Unfallversicherung | 155,40 € / Jahr (fix) |
Mindestbeitragsgrundlage 2026: 551,10 € pro Monat (6.613,20 €/Jahr). Höchstbeitragsgrundlage: 8.085 € pro Monat (97.020 €/Jahr). Beitragsgrundlage ist der Gewinn zuzüglich der vorgeschriebenen KV-/PV-Beiträge – also der Gewinn vor Abzug der SVS-Beiträge.
Einkommensteuer und Gewinnfreibetrag
Die Einkommensteuer folgt dem allgemeinen Tarif 2026 (0 % bis 13.539 €, dann 20 / 30 / 40 / 48 / 50 / 55 %). Vor der Besteuerung wird der Gewinnfreibetrag abgezogen: Der Grundfreibetrag von 15 % des Gewinns (bis 33.000 € Gewinn, also maximal 4.950 €) steht ohne Investition zu. Einen Verkehrsabsetzbetrag wie bei Angestellten gibt es nicht.
Quellen: SVS „Beitragssätze und Beitragsgrundlagen 2026“, WKO „Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge“, § 33 EStG (Tarif 2026), § 10 EStG (Gewinnfreibetrag).
Häufige Fragen
- Warum ist die SVS-Beitragsgrundlage höher als mein Gewinn?
- Weil sie den Gewinn zuzüglich der im selben Jahr vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge umfasst – also den Gewinn vor Abzug der SVS-Beiträge. Sie liegt daher regelmäßig über dem Gewinn aus Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
- Was passiert in den ersten Jahren nach der Gründung?
- In den ersten Kalenderjahren schreibt die SVS vorläufig die Mindestbeitragsgrundlage vor. Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, folgt die Nachbemessung auf den tatsächlichen Gewinn. Diese Nachzahlung überrascht viele Gründerinnen und Gründer – legen Sie die Differenz zwischen vorläufigem und endgültigem Beitrag von Anfang an zurück.
- Was ist der Gewinnfreibetrag?
- Ein Freibetrag auf den Gewinn vor Berechnung der Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag von 15 % steht bis zu einem Gewinn von 33.000 € ohne jede Investition zu, also maximal 4.950 €. Darüber hinaus gibt es den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, der begünstigte Investitionen voraussetzt – diesen bildet der Rechner nicht ab.
- Ab wann muss ich Umsatzsteuer verrechnen?
- Ab einem Jahresumsatz von 55.000 € endet die Kleinunternehmerbefreiung. Für diesen Rechner spielt die Umsatzsteuer keine Rolle, weil er vom Gewinn ausgeht und die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten ist – sie erhöht weder Gewinn noch Beitragsgrundlage.
- Zahle ich als selbstständige Person mehr Abgaben als angestellt?
- Auf den ersten Blick ja, weil Sie den vollen SVS-Beitrag selbst tragen, während bei Angestellten der Dienstgeber etwa die Hälfte übernimmt. Vergleicht man stattdessen mit den echten Arbeitgeberkosten, relativiert sich der Unterschied deutlich. Es fehlen aber 13. und 14. Gehalt und damit die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen.
Quellen und weiterführende Links
- Sozialversicherung der Selbständigen Beitragssätze, Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsrechner der SVS.
- EStG 1988 im RIS Tarif nach § 33 und der Gewinnfreibetrag nach § 10 im Wortlaut.
- Wirtschaftskammer Österreich Gewerbliche Sozialversicherung, Kammerumlage und die Pflichten von Gewerbetreibenden.
- Unternehmensserviceportal Der zentrale Behördenzugang für Unternehmen: FinanzOnline, Umsatzsteuer und Meldungen.
- Bundesministerium für Finanzen Einkommensteuererklärung, Vorauszahlungen und die Kleinunternehmerregelung.
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