Förderungscheck Österreich
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Ihrer Situation – wir zeigen Ihnen, welche Förderungen und Unterstützungsleistungen für Sie infrage kommen könnten.
Alle Förderungen im Überblick
Wenn Sie den Quiz überspringen möchten, finden Sie hier die vollständige Liste der Leistungen, die dieser Check abdeckt, nach Bereichen gruppiert. Alle Beträge sind Werte für 2026; jeder Eintrag verlinkt auf die offizielle Stelle mit den genauen Voraussetzungen und dem Antragsweg.
Familie & Kinder
- Familienbeihilfe
- Monatliche Familienleistung für alle Eltern – unabhängig vom Einkommen. 2026: 138,40 € ab Geburt, steigend auf 200,40 € ab 19 Jahren, plus Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind. AK
- Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung
- Zusätzlich 189,20 € monatlich zur Familienbeihilfe für Kinder mit erheblicher Behinderung, unabhängig vom Alter. Sozialministeriumservice
- Schulstartgeld
- Einmalige Zahlung von 121,40 € jedes Jahr im August für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. AK
- Kinderbetreuungsgeld
- Leistung für Eltern nach der Geburt, als Konto- oder Pauschalvariante wählbar (ca. 17,65–41,14 € pro Tag, je nach Bezugsdauer). Beantragung bei der Krankenversicherung. Bundeskanzleramt
- Familienzeitbonus (Papamonat)
- Für den zweiten Elternteil, der sich in den ersten Wochen nach der Geburt Zeit für die Familie nimmt: 54,87 € pro Tag, rund 1.700 € für einen Monat. AK
- Familienhärteausgleich
- Einmalige finanzielle Überbrückungshilfe für Familien in einer unverschuldeten, unvorhersehbaren Notlage, wenn andere Hilfen nicht ausreichen. Kein Rechtsanspruch, Einzelfallprüfung. AK
Arbeit & Einkommen
- Arbeitslosengeld
- 55 % des früheren Nettoeinkommens für Personen, die unverschuldet arbeitslos wurden, beim AMS gemeldet und arbeitsfähig/-willig sind. AMS
- Notstandshilfe
- Anschlussleistung nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes bei finanzieller Notlage: 92–95 % des vorherigen Arbeitslosengeldes, zeitlich nicht befristet. AMS
- Weiterbildungsbeihilfe (ehem. Bildungskarenz)
- Finanzielle Unterstützung während einer beruflichen Weiterbildungspause, seit Juni 2026 neu geregelt: 41,49–69,77 € pro Tag. Voraussetzung: mind. 12 Monate durchgehend versicherte Beschäftigung. AMS
- Lehrlingsförderung
- Jährliche Unterstützung für Lehrlinge von bis zu 800 € sowie weitere AK-Förderungen für Lehrlinge (z. B. Zuschüsse zu Kursen und Fachliteratur). AK
- Pendlerpauschale & Pendlereuro
- Steuerliche Berücksichtigung Ihres Arbeitswegs: 31–306 € monatliche Pauschale je nach Distanz und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, plus 6 € Pendlereuro pro Kilometer und Jahr. AK
Bildung & Weiterbildung
- Fachkräftestipendium
- Stipendium für eine Ausbildung in einem Mangelberuf (u. a. MINT, Gesundheit/Soziales), mind. 41 € pro Tag. Voraussetzung: 208 Wochen Erwerbstätigkeit in den letzten 15 Jahren, AMS-Beratung vorab. AK
- Studienbeihilfe
- Einkommensabhängige Förderung für Studierende mit günstigem Studienerfolg: Grundbetrag ab September 2026 451 €, Höchstsatz bis 1.151 € monatlich. Zuverdienstgrenze 2026: 17.677 €/Jahr. stipendium.at
- Schülerbeihilfe
- Unterstützung für bedürftige Schüler:innen ab der 10. Schulstufe an mittleren/höheren Schulen: Grundbetrag 1.845 € pro Schuljahr (2025/26). oesterreich.gv.at
Wohnen
- Wohnschirm
- Akute Unterstützung bei Miet- oder Energiekostenrückständen, um eine drohende Delogierung oder Wohnungslosigkeit zu verhindern. wohnschirm.at
- Wohnbeihilfe
- Landesabhängige Unterstützung bei den Wohnkosten für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen. Einkommensgrenzen, Höhe und Antragsstelle unterscheiden sich je Bundesland. Bundesländer-Übersicht
Gesundheit & Pflege
- Pflegegeld
- Monatliche Geldleistung bei dauerhaftem Pflege- oder Betreuungsbedarf, unabhängig von Alter oder Ursache: 7 Stufen von rund 206 € bis 2.215 € (2026). Sozialministeriumservice
- Befreiung von der Rezeptgebühr
- Bei niedrigem Einkommen (2026: unter 1.308,39 € für Alleinstehende) oder hohem Medikamentenbedarf ist eine Befreiung von der Rezeptgebühr (7,55 €) möglich. AK
Soziale Unterstützung
- Sozialhilfe
- Existenzsichernde Mindestleistung, wenn das Einkommen die Grundbedürfnisse nicht deckt: bis zu rund 1.230 € für Alleinlebende, 1.722 € für Paare, plus Zuschläge für Kinder und Behinderung. Sozialministerium
- Befreiung vom ORF-Beitrag
- Bei geringem Einkommen (2026 z. B. unter rund 1.465 € für Einpersonenhaushalte) und sozialer/gesundheitlicher Bedürftigkeit ist eine Befreiung vom ORF-Beitrag möglich. oesterreich.gv.at
Hinweis: Dieser Check basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen der Arbeiterkammer, des AMS und weiterer Stellen (Stand 2026) und vereinfacht viele Detailkriterien (genaues Einkommen, Vermögen, Bundesland, Einzelfallprüfung). Er ersetzt keine Rechtsberatung und begründet keinen Anspruch. Ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich Anspruch haben, klären Sie verbindlich bei Ihrer AK-Beratungsstelle, dem AMS, Ihrer Gemeinde oder der jeweils zuständigen Stelle. Ihre Angaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet.
Häufige Fragen
- Ist das eine verbindliche Anspruchsprüfung?
- Nein. Viele Leistungen hängen von Detailkriterien ab, die dieser Check bewusst vereinfacht: genaue Einkommensgrenzen, Vermögen, Wartezeiten und Sonderregeln je Bundesland. Er gibt eine erste Orientierung – die verbindliche Auskunft kommt von Ihrer AK-Beratungsstelle, dem AMS oder der zuständigen Behörde.
- Werden meine Angaben gespeichert?
- Nein. Alle Angaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet – auch nicht von uns.
- Warum erscheint eine Leistung nicht in meinem Ergebnis?
- Der Check fragt die Kriterien ab, die die meisten Fälle entscheiden: Einkommen, Kinder, Wohnsituation und Erwerbsstatus. Detailkriterien wie Vermögensgrenzen, Wartezeiten oder Landesregelungen bleiben außen vor. Wenn Sie eine Leistung vermissen, die Sie kennen, fragen Sie bei der zuständigen Stelle direkt nach.
- Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig beziehen?
- Oft ja, aber manche schließen einander aus oder werden gegenseitig angerechnet – etwa Arbeitslosengeld und Kinderbetreuungsgeld. Die Ergebnisliste zeigt Kandidaten, keine geprüfte Kombination.
- Gilt der Förderungscheck auch für Deutschland?
- Nein. Er deckt ausschließlich österreichische Leistungen ab. Für Deutschland finden Sie hier bisher den Gehaltsrechner.
Quellen und weiterführende Links
- Arbeiterkammer Kostenlose Beratung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – der beste erste Anlaufpunkt bei Zweifeln über einen Anspruch.
- AMS Österreich Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsbeihilfen und das Fachkräftestipendium.
- Sozialministerium – Sozialhilfe Sozialhilfe und Mindestsicherung samt der Unterschiede zwischen den Bundesländern.
- oesterreich.gv.at – Familie Familienleistungen von der Familienbeihilfe bis zum Schulstartgeld, mit den jeweiligen Antragswegen.
- Bundeskanzleramt – Kinderbetreuungsgeld Die amtliche Darstellung beider Kinderbetreuungsgeld-Varianten.
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